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Allgemeine Geschäftsbedingungen der eSell
GmbH Stand 1.2.2011
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1. Allgemeines Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung von Hardware, Standard-Software
und Individual-Software sowie für Dienstleistungen der Fa. eSell GmbH und werden
spätestens durch Aushändigung bei Annahme der gelieferten Ware anerkannt. Sie
gelten insbesondere im Falle abweichender Einkaufsbedingungen des Kunden, und
zwar auch dann, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle von den
Regelungen dieser AGB abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung.
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2. Angebot und Preise Für Personen, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB
sind, also Verträge mit uns im Rahmen ihrer gewerblichen oder freiberuflichen
Tätigkeit schließen, gilt: Alle unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf
Preise, Lieferfristen und Verfügbarkeit. Maßgebend sind die am Tag der Lieferung
gültigen Preise und sonstigen Konditionen, soweit keine abweichende Vereinbarung
getroffen wird. |
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3. Fälligkeit und Zahlung Bei Lieferung von Hardware und
Standardsoftware wird die Vergütung mit der
Lieferung fällig. Bei Lieferung von Individualsoftware erfolgt
Drittelzahlung, d.h.: 33% der vereinbarten Vergütung sind fällig bei
Auftragsbestätigung. Weitere 33% sind fällig bei Beginn des Programmiervorgangs.
Der Restbetrag ist fällig bei Auslieferung der Software. Bei Dienstleistungen
ist die Vergütung sofort nach der Erbringung der Leistung fällig. Aufrechnungen
oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden sind nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
möglich.
Skonti sind in unserer Kalkulation nicht vorgesehen.
Deshalb berechtigt auch eine vor Fälligkeit erfolgte Zahlung nicht zu Abzügen
vom Rechnungsbetrag. |
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4. Zins und Verzugsschaden Bei Lieferung von Individualsoftware wird unsere Vergütung von der
Abnahme an mit einem Satz von 5 % p.a. verzinst. Ab Verzug wird unsere Vergütung
bei allen Leistungen für Unternehmer im Sinne von Ziffer 2 unserer AGB mit 8 %
p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verzinst.
Bei Verzug berechnen wir außerdem für weitere Mahnschreiben eine pauschale
Mahngebühr von 2,50 EUR zzgl. Porto- und Zustellungskosten. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt in jedem Fall vorbehalten. |
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5. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der
Vergütung im Eigentum der eSell GmbH. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
ist nur den von uns anerkannten Händlern im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebs gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde
bereits jetzt seine Forderung gegenüber dem Abnehmer in Höhe des Fakturenwertes
der Vorbehaltsware an die dies annehmende eSell GmbH ab. Der Kunde bleibt aber
bis zum Widerruf durch uns zur Einziehung dieser Forderung berechtigt. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gelieferten
Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware,
insbesondere in Form von Pfändungen oder sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
sind uns sofort anzuzeigen. Bei Zahlungsverzug oder sonstigen Verletzungen
wesentlicher Vertragspflichten sind wir berechtigt, die Herausgabe der
Vorbehaltsware zu verlangen und nach vorheriger Androhung die Ware auf Kosten
des Kunden zu verwerten. |
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6. Mängel Mängel der überlassenen Hard- und
Standardsoftware einschließlich der Handbücher und
sonstiger Unterlagen beheben wir innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren ab
Lieferung. Bei der Lieferung von Hardware und Standardsoftware geschieht das
entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung. Das
diesbezügliche Wahlrecht steht dem Kunden zu, sofern er Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
ist, also den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen
noch freiberuflichen Berufsausübung dient. Das Wahlrecht steht uns zu, sofern
der Kunde Unternehmer im Sinne von Ziff.2 dieser AGB ist. Bei der
Erstellung von Individualsoftware gilt: Kann der Mangel von uns nicht innerhalb einer vom Kunden
gesetzten angemessenen Frist behoben werden oder ist die Nacherfüllung als
fehlgeschlagen anzusehen, weil der Sachmangel auch nach dem zweiten
Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist, so kann der Kunde wahlweise den
Vertrag rückgängig machen (Rücktritt) oder angemessene Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) verlangen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von Ziffer 6
Satz 3 dieser AGB, so kann er statt des Rücktritts und der Minderung auch den
Mangel durch einen Dritten beseitigen lassen und Ersatz seiner hierfür
erforderlichen Aufwendungen verlangen.
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7. Haftung Die Haftung für Datenverlust ist stets beschränkt auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender
Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Im Übrigen gelten bezüglich unserer Haftung für Verträge mit
Verbrauchern im Sinne von Ziffer 6 dieser AGB die gesetzlichen Regelungen und
für Verträge mit Unternehmern im Sinne von Ziffer 2 dieser AGB die nachfolgenden
Regelungen: Wir haften bei Übernahme einer Beschaffenheits- oder
Haltbarkeitsgarantie im Garantiefall unbeschränkt in Bezug auf Höhe des
Schadens, Art des Schadens sowie Grad des Verschuldens. Bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit haften wir ebenfalls unbeschränkt in Bezug auf Höhe und Art des
Schadens. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen, die nicht unsere
gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sind, haften wir im Übrigen
der Höhe nach bis zum Fünffachen des Überlassungsentgeltes. Bei leichter
Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflicht) und der Höhe nach bis zum Fünffachen des
Überlassungsentgeltes. Unberührt bleibt die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHG). |
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8. Untersuchungs-
und Rügepflicht Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne von Ziffer 2
dieser AGB handelt, gilt folgendes: Der Kunde hat die gelieferte Ware (bei
Software einschließlich der Dokumentation) innerhalb von 8 Werktagen ab Datum
der Lieferung auf die Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen sowie
die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher zu untersuchen und hierbei
auftretende Mängel innerhalb weiterer 8 Werktage mittels eingeschriebenen Briefs
zu melden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu beschreibende Detaillierung
der Mängel enthalten. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbare
Mängel müssen bei uns innerhalb von 8 Tagen nach dem Erkennen gerügt
werden. Verletzt der Kunde diese Untersuchungs- und Rügepflicht, so gilt die
gelieferte Ware bezüglich des betreffenden Mangels als genehmigt. |
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9. Copyright für Software Der Anwender darf das gelieferte Programm nur insoweit
vervielfältigen, als die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des
Programms notwendig ist. Hierzu zählt die Installation des Programms auf die
Festplatte der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms im
Arbeitsspeicher. Darüber hinaus ist es dem Anwender gestattet, eine einzige
Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die Sicherungskopie ist als solche des
überlassenen Programms nach außen erkennbar zu kennzeichnen. Weitere
Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen
Drucker sowie das Kopieren des Handbuchs zählen, darf der Anwender nicht
anfertigen. Die Weiterveräußerung der Software durch die von uns anerkannten
Händler ist nur unter der Bedingung gestattet, dass
die Einhaltung dieser Copyright-Bedingungen durch entsprechende
vertragliche Regelungen mit dem Anwender sichergestellt
wird. |
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10. Gerichtsstand und Rechtswahl Gerichtsstand ist für beide Seiten Saarbrücken, sofern der Kunde
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt für alle Rechtsbeziehungen
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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