Allgemeine Geschäftsbedingungen
Als Vertragsbestandteil gelten bei einer Beauftragung die jeweiligen geltenden Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB) sowie die Geschäftsbedingungen für Schulungsdienstleistungen der eSell GmbH, der eSell Bayern GmbH oder der eSell Nord GmbH.
Die Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Hard- und Softwarepflege (EGB) gelten zusätzlich zu den AGB bei allen Pflege- und Betreuungsleistungen (Hard- und Softwarepflege) im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen als Vertragsinhalt.
Diese Geschäftsbedingungen sind auch online verfügbar und können somit jederzeit eingesehen, abgespeichert und ausgedruckt werden:
Stand: 01.06.2021
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung von Hardware, Standard-Software und Individual-Software sowie für Dienstleistungen der eSell GmbH und werden spätestens bei An-nahme unseres Angebots anerkannt. Sie gelten insbesondere im Falle abweichender Einkaufsbedingungen des Kunden, und zwar auch dann, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle von den Regelungen dieser AGB abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot und Preise
Für Personen, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, also Rechtsgeschäfte mit uns im Rahmen ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit schließen, gilt: Alle unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preise, Lieferfristen bzw. Liefer- und Leistungsterminen und Verfügbarkeit. Maßgebend sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise und sonstigen Konditionen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
3. Fälligkeit und Zahlung
Bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware wird die Vergütung mit der Lieferung fällig. Bei Lieferung von Individualsoftware erfolgt Drittelzahlung, d.h.: 33% der vereinbarten Vergütung sind fällig bei Auftragsbestätigung. Weitere 33% sind fällig bei Beginn des Programmiervorgangs. Der Restbetrag ist fällig bei Auslieferung der Software. Bei Dienstleistungen ist die Vergütung sofort nach der Erbringung der Leistung fällig. Aufrechnungen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Skonti sind in unserer Kalkulation nicht vorgesehen. Deshalb berechtigt auch eine vor Fälligkeit erfolgte Zahlung nicht zu Abzügen vom Rechnungsbetrag.
4. Zins und Verzugsschaden
Bei Lieferung von Individualsoftware wird unsere Vergütung von der Abnahme an mit einem Satz von 5 % p.a. verzinst. Ab Verzug wird unsere Vergütung bei allen Leistungen für Unternehmer im Sinne von Ziffer 2 unserer AGB mit 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verzinst. Bei Verzug berechnen wir außerdem für weitere Mahnschreiben eine pau-schale Mahngebühr von 2,50 EUR zzgl. Porto- und Zustellungskosten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt in jedem Fall vorbehalten.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung im Eigentum der eSell GmbH. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur den von uns anerkannten Händlern im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderung gegenüber dem Abnehmer in Höhe des Faktu-renwertes der Vorbehaltsware an die dies annehmende eSell GmbH ab. Der Kunde bleibt aber bis zum Widerruf durch uns zur Einziehung dieser Forderung berechtigt. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gelieferten Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware, insbesondere in Form von Pfändungen oder sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind uns sofort anzuzeigen. Bei Zahlungsverzug oder sonstigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und nach vorheriger Androhung die Ware auf Kosten des Kunden zu verwerten.
6. Mängel
Mängel der überlassenen Hard- und Standardsoftware einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen beheben wir innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Lieferung. Bei der Lieferung von Hardware und Standardsoftware geschieht das nach unserer Wahl.
Bei der Erstellung von Individualsoftware gilt: Kann der Mangel von uns nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist behoben werden oder ist die Nacherfüllung als fehlgeschlagen anzusehen, weil der Sachmangel auch nach dem zwei-ten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist, so kann der Kunde wahlweise den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt) oder angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
7. Haftung
Die Haftung für Datenverlust ist stets beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Im Übrigen gelten bezüglich unserer Haftung für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von Ziffer 6 dieser AGB die ge-setzlichen Regelungen und für Verträge mit Unternehmern im Sinne von Ziffer 2 dieser AGB die nachfolgenden Regelungen:
Wir haften bei Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Garantiefall unbeschränkt in Bezug auf Höhe des Schadens, Art des Schadens sowie Grad des Verschuldens. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir ebenfalls unbe-schränkt in Bezug auf Höhe und Art des Schadens. Für das Ver-schulden von Erfüllungsgehilfen, die nicht unsere gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sind, haften wir im Übrigen der Höhe nach bis zum Fünffachen des Überlassungsentgeltes. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und der Höhe nach bis zum Fünffachen des Überlassungsentgeltes. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHG).
8. Untersuchungs- und Rügepflicht
Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne von Ziffer 2 dieser AGB handelt, gilt folgendes: Der Kunde hat die gelieferte Ware (bei Software einschließlich der Dokumentation) innerhalb von 8 Werktagen ab Datum der Lieferung auf die Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen sowie die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher zu untersuchen und hierbei auftretende Mängel innerhalb weiterer 8 Werktage mittels eingeschriebenen Briefs zu melden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu beschreibende Detaillierung der Mängel enthalten. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbare Mängel müssen bei uns innerhalb von 8 Tagen nach dem Erken-nen gerügt werden. Verletzt der Kunde diese Untersuchungs- und Rügepflicht, so gilt die gelieferte Ware bezüglich des betreffenden Mangels als genehmigt.
9. Copyright für Software
Der Anwender darf das gelieferte Programm nur insoweit vervielfältigen, als die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Hierzu zählt die Installation des Programms auf die Festplatte der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms im Arbeitsspeicher. Darüber hinaus ist es dem Anwender gestattet, eine einzige Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die Sicherungskopie ist als solche des überlassenen Programms nach außen erkennbar zu kennzeichnen. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Kopieren des Handbuchs zählen, darf der Anwender nicht anfertigen. Die Weiterveräußerung der Software durch die von uns anerkannten Händler ist nur unter der Bedingung gestattet, dass die Einhaltung dieser Copyright-Bedingungen durch entsprechende vertragliche Regelungen mit dem Anwender sichergestellt wird.
10. Gerichtsstand und Rechtswahl
Gerichtsstand ist für beide Seiten Saarbrücken, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt für alle Rechtsbeziehungen ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 01.06.2021
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung von Hardware, Standard-Software und Individual-Software sowie für Dienstleistungen der eSell Bayern GmbH und werden spätestens bei Annahme unseres Angebots anerkannt. Sie gelten insbesondere im Falle abweichender Einkaufsbedingungen des Kunden, und zwar auch dann, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle von den Regelungen dieser AGB abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot und Preise
Für Personen, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, also Rechtsgeschäfte mit uns im Rahmen ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit schließen, gilt: Alle unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preise, Lieferfristen bzw. Liefer- und Leistungsterminen und Verfügbarkeit. Maßgebend sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise und sonstigen Konditionen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
3. Fälligkeit und Zahlung
Bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware wird die Vergütung mit der Lieferung fällig. Bei Lieferung von Individualsoftware erfolgt Drittelzahlung, d.h.: 33% der vereinbarten Vergü-tung sind fällig bei Auftragsbestätigung. Weitere 33% sind fällig bei Beginn des Programmiervorgangs. Der Restbetrag ist fällig bei Auslieferung der Software. Bei Dienstleistungen ist die Vergütung sofort nach der Erbringung der Leistung fällig. Aufrechnungen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Skonti sind in unserer Kalkulation nicht vorgesehen. Deshalb berechtigt auch eine vor Fälligkeit erfolgte Zahlung nicht zu Abzügen vom Rechnungsbetrag.
4. Zins und Verzugsschaden
Bei Lieferung von Individualsoftware wird unsere Vergütung von der Abnahme an mit einem Satz von 5 % p.a. verzinst. Ab Verzug wird unsere Vergütung bei allen Leistungen für Unternehmer im Sinne von Ziffer 2 unserer AGB mit 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verzinst. Bei Verzug berechnen wir außerdem für weitere Mahnschreiben eine pauschale Mahngebühr von 2,50 EUR zzgl. Porto- und Zustellungskosten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt in jedem Fall vorbehalten.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung im Eigentum der eSell Bayern GmbH. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur den von uns anerkannten Händlern im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderung gegenüber dem Abnehmer in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an die dies annehmende eSell Bayern GmbH ab. Der Kunde bleibt aber bis zum Widerruf durch uns zur Einziehung dieser Forderung berechtigt. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gelieferten Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware, insbesondere in Form von Pfändungen oder sonstigen Zwangsvollstre-ckungsmaßnahmen sind uns sofort anzuzeigen. Bei Zahlungsver-zug oder sonstigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und nach vorheriger Androhung die Ware auf Kosten des Kunden zu verwerten.
6. Mängel
Mängel der überlassenen Hard- und Standardsoftware einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen beheben wir innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Lieferung. Bei der Lieferung von Hardware und Standardsoftware geschieht das nach unserer Wahl.
Bei der Erstellung von Individualsoftware gilt: Kann der Mangel von uns nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemesse-nen Frist behoben werden oder ist die Nacherfüllung als fehlgeschlagen anzusehen, weil der Sachmangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist, so kann der Kunde wahlweise den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt) oder angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
7. Haftung
Die Haftung für Datenverlust ist stets beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien einge-treten wäre. Im Übrigen gelten bezüglich unserer Haftung für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von Ziffer 6 dieser AGB die ge-setzlichen Regelungen und für Verträge mit Unternehmern im Sinne von Ziffer 2 dieser AGB die nachfolgenden Regelungen:
Wir haften bei Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Garantiefall unbeschränkt in Bezug auf Höhe des Schadens, Art des Schadens sowie Grad des Verschuldens. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir ebenfalls unbeschränkt in Bezug auf Höhe und Art des Schadens. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen, die nicht unsere gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sind, haften wir im Übrigen der Höhe nach bis zum Fünffachen des Überlassungsentgeltes. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und der Höhe nach bis zum Fünffachen des Überlassungsentgeltes. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHG).
8. Untersuchungs- und Rügepflicht
Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne von Ziffer 2 dieser AGB handelt, gilt folgendes: Der Kunde hat die gelieferte Ware (bei Software einschließlich der Dokumentation) innerhalb von 8 Werktagen ab Datum der Lieferung auf die Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen sowie die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher zu untersuchen und hierbei auftretende Mängel innerhalb weiterer 8 Werktage mittels eingeschriebenen Briefs zu melden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu beschreibende Detaillierung der Mängel enthalten. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbare Mängel müssen bei uns innerhalb von 8 Tagen nach dem Erkennen gerügt werden. Verletzt der Kunde diese Untersuchungs- und Rügepflicht, so gilt die gelieferte Ware bezüglich des betreffenden Mangels als genehmigt.
9. Copyright für Software
Der Anwender darf das gelieferte Programm nur insoweit vervielfältigen, als die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Hierzu zählt die Installation des Pro-gramms auf die Festplatte der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms im Arbeitsspeicher. Darüber hinaus ist es dem Anwender gestattet, eine einzige Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die Sicherungskopie ist als solche des überlassenen Programms nach außen erkennbar zu kennzeichnen. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Kopieren des Handbuchs zählen, darf der Anwender nicht anfertigen. Die Weiterveräußerung der Software durch die von uns anerkannten Händler ist nur unter der Bedingung gestattet, dass die Einhaltung dieser Copyright-Bedingungen durch entsprechende vertragliche Regelungen mit dem Anwender sichergestellt wird.
10. Gerichtsstand und Rechtswahl
Gerichtsstand ist für beide Seiten Saarbrücken, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt für alle Rechtsbeziehungen ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 01.06.2021
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung von Hardware, Standard-Software und Individual-Software sowie für Dienstleistungen der eSell Nord GmbH und werden spätestens bei Annahme unseres Angebots anerkannt. Sie gelten insbesondere im Falle abweichender Einkaufsbedingungen des Kunden, und zwar auch dann, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle von den Regelungen dieser AGB abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot und Preise
Für Personen, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, also Rechtsgeschäfte mit uns im Rahmen ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit schließen, gilt: Alle unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preise, Lieferfristen bzw. Liefer- und Leistungsterminen und Verfügbarkeit. Maßgebend sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise und sonstigen Konditionen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
3. Fälligkeit und Zahlung
Bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware wird die Vergütung mit der Lieferung fällig. Bei Lieferung von Individualsoftware erfolgt Drittelzahlung, d.h.: 33% der vereinbarten Vergü-tung sind fällig bei Auftragsbestätigung. Weitere 33% sind fällig bei Beginn des Programmiervorgangs. Der Restbetrag ist fällig bei Auslieferung der Software. Bei Dienstleistungen ist die Vergütung sofort nach der Erbringung der Leistung fällig. Aufrechnungen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Skonti sind in unserer Kalkulation nicht vorgesehen. Deshalb berechtigt auch eine vor Fälligkeit erfolgte Zahlung nicht zu Abzügen vom Rechnungsbetrag.
4. Zins und Verzugsschaden
Bei Lieferung von Individualsoftware wird unsere Vergütung von der Abnahme an mit einem Satz von 5 % p.a. verzinst. Ab Verzug wird unsere Vergütung bei allen Leistungen für Unternehmer im Sinne von Ziffer 2 unserer AGB mit 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verzinst. Bei Verzug berechnen wir außerdem für weitere Mahnschreiben eine pauschale Mahngebühr von 2,50 EUR zzgl. Porto- und Zustellungskosten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugs-schadens bleibt in jedem Fall vorbehalten.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung im Eigentum der eSell Nord GmbH. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur den von uns anerkannten Händlern im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderung gegenüber dem Abnehmer in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an die dies annehmende eSell Nord GmbH ab. Der Kunde bleibt aber bis zum Widerruf durch uns zur Einziehung dieser Forderung berechtigt. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gelieferten Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware, insbesondere in Form von Pfändungen oder sonstigen Zwangsvollstre-ckungsmaßnahmen sind uns sofort anzuzeigen. Bei Zahlungsverzug oder sonstigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und nach vorheriger Androhung die Ware auf Kosten des Kunden zu verwerten.
6. Mängel
Mängel der überlassenen Hard- und Standardsoftware einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen beheben wir innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Lieferung. Bei der Lieferung von Hardware und Standardsoftware geschieht das nach unserer Wahl.
Bei der Erstellung von Individualsoftware gilt: Kann der Mangel von uns nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist behoben werden oder ist die Nacherfüllung als fehlgeschlagen anzusehen, weil der Sachmangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist, so kann der Kunde wahlweise den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt) oder angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
7. Haftung
Die Haftung für Datenverlust ist stets beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Im Übrigen gelten bezüglich unserer Haftung für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von Ziffer 6 dieser AGB die gesetzlichen Regelungen und für Verträge mit Unternehmern im Sinne von Ziffer 2 dieser AGB die nachfolgenden Regelungen:
Wir haften bei Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Garantiefall unbeschränkt in Bezug auf Höhe des Schadens, Art des Schadens sowie Grad des Verschuldens. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir ebenfalls unbeschränkt in Bezug auf Höhe und Art des Schadens. Für das Ver-schulden von Erfüllungsgehilfen, die nicht unsere gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sind, haften wir im Übrigen der Höhe nach bis zum Fünffachen des Überlassungsentgeltes. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und der Höhe nach bis zum Fünffachen des Überlassungsentgeltes. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHG).
8. Untersuchungs- und Rügepflicht
Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne von Ziffer 2 dieser AGB handelt, gilt folgendes: Der Kunde hat die gelieferte Ware (bei Software einschließlich der Dokumentation) innerhalb von 8 Werktagen ab Datum der Lieferung auf die Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen sowie die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher zu untersuchen und hierbei auftretende Mängel innerhalb weiterer 8 Werktage mittels eingeschriebenen Briefs zu melden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu beschreibende Detaillierung der Mängel enthalten. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbare Mängel müssen bei uns innerhalb von 8 Tagen nach dem Erkennen gerügt werden. Verletzt der Kunde diese Untersuchungs- und Rügepflicht, so gilt die gelieferte Ware bezüglich des betreffenden Mangels als genehmigt.
9. Copyright für Software
Der Anwender darf das gelieferte Programm nur insoweit vervielfältigen, als die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Hierzu zählt die Installation des Programms auf die Festplatte der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms im Arbeitsspeicher. Darüber hinaus ist es dem Anwender gestattet, eine einzige Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die Sicherungskopie ist als solche des überlassenen Programms nach außen erkennbar zu kennzeichnen. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Kopieren des Handbuchs zählen, darf der Anwender nicht anfertigen. Die Weiterveräußerung der Software durch die von uns anerkannten Händler ist nur unter der Bedingung gestattet, dass die Einhaltung dieser Copyright-Bedingungen durch entsprechende vertragliche Regelungen mit dem Anwender sichergestellt wird.
10. Gerichtsstand und Rechtswahl
Gerichtsstand ist für beide Seiten Saarbrücken, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt für alle Rechtsbeziehungen ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.